PRESTO 500 g Epoxyharz 600579
Artikelnummer 4048500600579
presto Epoxyharz ist ein 2-komponentiges, lösungsmittelfreies, dünnflüssiges, transparentes Reparatur-, Beschichtungs-, Laminier- und Vergussharz.
- Zum Reparieren, Verkleben und Beschichten poriger und glatter Oberflächen
- Als Tränkharz für faserverstärkte Beschichtungen und Formteile
- Als Vergussmasse für Schaltungen und andere Hohlräume
- Zur Herstellung wasserdichter Beschichtungen, z.B. flüssigkeitsundurchlässige Beschichtungen für Rinnen, Rohre und Wannen
- Zur Herstellung besonders fester und leichter GFK-Formteile: Zusammen mit einer Faserverstärkung geeignet für Verkleidungen und Hauben im Fahrzeug-, Apparate- und Modellbau.
- Alle Arbeiten mit Holz
- Beschichten von Betonfußböden
- Reparaturen an Booten, Kraftfahrzeugen und anderen Formteilen
- Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt
- Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
- Gesundheitsschädlich bei Verschlucken
- Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung
- Flüssigkeit und Dampf entzündbar
- Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen
- Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden
- Verursacht Hautreizungen
- Kann allergische Hautreaktionen verursachen
- Verursacht schwere Augenschäden
- Gesundheitsschädlich bei Einatmen
- Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen
- Verursacht schwere Augenreizung
Umwelt und Kennzeichnung:
Umweltgerecht: MOTIP DUPLI ist bestrebt, Rezepturen ohne geregelte oder bedenkliche Inhaltsstoffe einzusetzen, bei bestmöglicher Performance. Die Kappen und Verpackungen bestehen aus recyclingfähigen Materialien.
Entsorgung: Bitte nur restentleerte Gebinde dem Recycling zuführen. Gebinde mit Resten zur Problemabfallstelle bringen.
Kennzeichnung: Alle Produkte von MOTIP DUPLI entsprechen dem jeweils aktuellen Stand der Kennzeichnungsvorschriften. Die Einstufung, Klassifizierung, Auszeichnung erfolgt nach GHS bzw. CLP 1272/2008/EG in der derzeitigen gültigen Form. Die Sicherheitsdatenblätter entsprechen REACH 1907/2006/EG, Artikel 31 und Anhang II, in der derzeit gültigen Form.